Patrick Alexander
Michael Betschel

Ihre Zahnarztpraxis in Bad Nauheim

Über uns

Qualitätsversprechen

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5 Jahre Garantie auf Restaurationen und Zahnersatz!

Wir sind von unserer Arbeit überzeugt und wissen, dass diese langfristig die beste Wahl ist. Deshalb bieten wir Ihnen für die von uns empfohlene Versorgung eine freiwillige Garantie auf Material und Verarbeitung weit über die gesetzliche Pflicht hinaus an.

Als Voraussetzung gilt lediglich, dass Sie regelmäßig (mindst. 2-mal im Jahr) zur Prophylaxe und Zahnreinigung zu uns kommen.

  • Hierdurch bleiben Ihre Zähne gesund und Restaurationen halten länger.
  • Wir bieten Ihnen höchste Qualität.
  • Ihre Gesundheit ist es uns wert.

Sie erhalten diese freiwillige Garantie gerne schriftlich von uns bescheinigt.
Bitte beachten Sie: Bei in Dentallaboren gefertigtem Zahnersatz kann die Garantie für die Laborarbeit kürzer ausfallen. Sofern das von Ihnen gewählte Labor kürzere Garantiezeiten bietet entfällt die von uns gegebene Garantie nur auf die zahnärztlichen Leistungen.

Dies bedeutet für Sie im Garantiefall:

  • Zuzahlungsfreie Reparatur der Versorgung

  • Wenn eine Reparatur nicht möglich ist: Erneute Durchführung der Behandlung bzw. Neuanfertigung der gleichen oder gleichwertigen Restauration

  • Wenn weder Reparatur noch Neuanfertigung der gleichen oder gleichwertigen Versorgung möglich ist: Gutschrift des von Ihnen für die Erstversorgung geleisteten Eigenanteils auf die neue Versorgung. (Gutschrift kann nur erfolgen sofern die Weiterbehandlung in unserer Praxis erfolgt. Eine erneute Anrechnung auf eine dritte Versorgung kann nicht erfolgen.)

Voraussetzungen für die Freiwillige 5-Jahres-Garantie:

  • Halbjährliche zahnärztliche Kontrolle in unserer Praxis

  • Um eine adäquate Zahngesundheitspflege sicherzustellen halbjährliche Durchführung einer Professionellen Zahnreinigung (PZR)in unserer Praxis

Die Garantie erlischt wenn Veränderungen an der Versorgung außerhalb unserer Praxis durchgeführt werden (insbesondere Behandlungen/Veränderungen in anderen Zahnarztpraxen)

Eine Auszahlung des Eigenanteils ist ausgeschlossen; auch wenn die weitere Versorgung im Rahmen der Garantie die geringere Kosten hat als die ursprüngliche Versorgung

Kosten die für Behandlungen außerhalb unserer Praxis entstehen werden nicht übernommen

Instandhaltungsmaßnahmen um die einwandfreie Funktion einer Versorgung sicherzustellen (Z.B. Unterfütterung oder Erweiterung von Prothesen; Ersetzen stark abrasierter Prothesenzähne) sind keine Mängel der Versorgung und nicht Bestandteil der Garantie

Sofern vom Zahnarzt Instandhaltungsmaßnahmen angeraten werden und der Patient diese nicht durchführen lässt erlischt die Garantie

Ausgeschlossen von der Garantie ist eine erneute Versorgung oder Behandlung aufgrund von Gründen die nicht mit der Versorgung im Zusammenhang stehen (Z.B. Gewalteinwirkungen, Unnatürliche Belastungen, Kariesentstehung nicht im Zusammenhang mit der Restauration)

Die Garantie betrifft den vom Patienten gezahlten Eigenanteil. Kosten, die durch Krankenkassen erstattet werden, sind hiervon nicht betroffen.